Internet und Reiserecht
Social Media, Internetbuchungsplattformen, E-Tourismus und Twitter beherrschen die Meldungen in Blogs, Radio, Fernsehen und Zeitungen aber wie steht es mit der Anwendung des Reiserechts in den Neuen Medien? Im Travel Inside vom 8. Januar geht der Branchenrechtsexperte Rolf Metz auf einige Punkte ein. Unter dem Titel „Informationspflicht muss auch im Internet gewährleistet werden“ macht er auf die Wichtigkeit der „Allgemeinen Vertrags- und Reisebstimmungen“ im elektronischen Buchungsablauf aufmerksam. So muss der Kunde bereits vor Abschluss einer Pauschalreise-Buchung, diese einsehen, drucken und als Vertragsbestandteil akzeptieren können. Bei Einzelleistungen genüge hingegen das Akzeptieren der AGB via Klick auf einem Buchungsformular. Per Email