Unser Firmenprogramm für sämtliche Forderungen gegenüber Airlines bei Flugverspätungen oder Annullationen

  • Etwa 1.4 % aller gebuchten Flüge haben eine  Verspätung von mehr als 180 Minuten oder werden komplett storniert
  • Die entstehenden Rückforderungsansprüche und Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe werden nur von 5 % der Reisenden geltend gemacht
  • Oft verschenken Unternehmen dadurch sehr viel Geld an die Fluggesellschaften
  • In der Schweiz verjähren Ihre Ansprüche erst nach 2 Jahren, Sie können dieses Geld rückwirkend geltend machen

Das Thema Flugverspätungen und Annullationen gewinnt auch für Firmen immer mehr an Bedeutung. Gemäss EU Verordnung 261/2004 kann auch Ihre Firma Rückerstattung geltend machen für verspätete (ab 3h) oder annullierte Flüge. Die Fluggesellschaften ziehen alle Register, um berechtigte Forderungen zurückzuweisen.

Durch unsere Zusammenarbeit mit Flightrefund4u.de und der Raths Rechtsanwaltspartnerschaft können Sie ohne Kosten oder Risiko sämtliche Forderungen gegenüber den Airlines wegen Flugverspätung, Nichtbeförderung und Stornierungen geltend machen.

Dieses Programm ist massgeschneidert für Firmen und hilft ihnen ihr Recht geltend zu machen. Füllen Sie dazu einfach das folgende Formular aus und wir werden Sie kontaktieren.

    Ihre Daten werden ausschliesslich von travelBrain mit Sitz in der Schweiz sowie von der Raths Rechtsanwaltspartnerschaft (Flightrefund4u) mit Sitz in Deutschland bearbeitet.

    In Zusammenarbeit mit der Raths Rechtsanwalts-Partnerschaft (Flightrefund4u)