Fluggastrechte – immer noch ein Mauerblümchen-Thema

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Die Sommerferien sind vorbei und die ersten Treffen mit Freunden und Kollegen bringen die eine oder andere tolle Ferienstory an den Tag. Immer wieder läuft da auch einmal etwas schief! Und da ist nicht immer allen klar, was zu tun ist oder sogar welche Rechte man als Reisender hat.

Leider annulliert – aber wir hätten da was für Sie

Eine befreundete Familie hat eine super tolle Woche auf den Kapverdischen Inseln verbracht. Beim Check-in für den Rückflug wurde den Reisenden mitgeteilt, dass der Anschlussflug von Lissabon nach Zürich von TAP leider annulliert worden sei. Man hätte die 4 Personen aber auf den Weiterflug am Nachmittag gebucht. Leider mit sechs (6) Stunden zusätzlichem Aufenthalt am Flughafen Lissabon.

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Hat die Familie nun Anspruch auf eine Rückvergütung gemäss geltenden Fluggastrechten? Ich habe dazu die Experten von Flightright befragt.

Flightright meint dazu: In Fällen von Annullierungen, durch welche die Passagiere mindestens drei Stunden später als geplant ans Ziel gelangen, kommt die Fluggastrechte-Verordnung der EU zur Geltung. Voraussetzung hierfür ist zum einen, dass  die Reisenden später als 14 Tage vor dem ursprünglichen Flugdatum über die Flugstreichung informiert wurden. Falls die Annullierung 7 bis 14 Tage vor dem geplanten Abflugdatum mitgeteilt wurde, bedarf es einer Verspätung am Endziel von mehr als 4 Stunden – bei einer Annullierung später als 7 Tage vor geplanter Flugzeit mehr als 2 Stunden.

Zum anderen muss der Flug in der EU gestartet oder aber in dieser gelandet sein. In letzterem Fall muss die verantwortliche Airline ihren Sitz in der Europäischen Union haben, was bei der Fluggesellschaft TAP in diesem Fall erfüllt ist. Auch wenn die Schweiz nicht zur EU gehört, hat die Schweiz die EU-Fluggastrechte für sich anerkannt. Die Familie ist folglich zu einer Entschädigungszahlung für jede mitreisende Person berechtigt.

Günstig, günstig – und trotzdem gibt es Rechte?

Nicht, dass ich diese Flugvariante für mich selber buchen würde. Aber eine Kollegin wollte es so. Von Basel nach Porto mit Easyjet und weiter mit Ryanair nach Faro. Beim Rückflug dann die Probleme: Ryanair konnte scheinbar nicht in Porto landen und flog die Gäste nach Lissabon. Und dann hiess es nur noch: Sorry, mehr können wir für Sie nicht tun. Da müssen Sie halt selber schauen.

Da würde mich natürlich ebenfalls die Rechtslage interessieren. Was meint Flightright zu diesem Fall?

Flightright meint dazu: Auch Fälle wie diesen regelt die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Tatsächlich ist eine Airline dazu verpflichtet, ihre Fluggäste an ihren Bestimmungsort zu bringen. Wenn dies mit einem Flieger (auch einer anderen Linie) nicht möglich war, hätte die Airline zumindest die Reisenden mit dem Bus nach Porto bringen müssen. Von einer erheblichen Verspätung am Ankunftsort ist hier auszugehen. Das heißt, dass die Reisenden zumindest für den ersten Rückflug eine Entschädigungszahlung einfordern können. Den zweiten Flug mussten sie vermutlich verfallen lassen und einen neuen buchen. Hier ist als gute Nachricht mitzuteilen, dass auch bei verfallenen Flugtickets der Großteil der Kosten bei den Airlines wieder zurückgeholt werden kann – nämlich der Anteil der Steuern und Gebühren.Bei Fragen können Sie sich gerne an flightright wenden.

Wie befürchtet oder eigentlich fast erwartet, versuchen sich die Airlines bei solchen Vorkommnissen immer wieder aus der Verantwortung zu stehlen. Die Kunden werden mit billigen Ausreden und Getränkegutscheinen abgespeist. Und das oft im Wissen, dass eine ansehnliche Entschädigung fällig wäre.

Und wie steht es bei den Geschäftsreisenden?

Zwei Beispiele aus meinem Freundeskreis, wie sie Tag für Tag dutzendweise vorkommen. Und natürlich auch bei den Geschäftsreisenden. Kaum eine Firma, die das Thema schon professionell verfolgt und sich die zustehenden Entschädigungen bei Verspätungen oder Flugausfällen sichert. Und dies, obwohl über das Ganze Jahr hinweg, einige Tausend Franken oder Euros zusammen kommen können.

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Was sind Eure Erfahrungen mit den Airlines und den Firmen wie Flightright rund um das Thema Fluggastrechte? Wird das Thema für die Kunden der TMCs schon koordiniert als Produkt angeboten? Oder gibt es unter den Lesern Travel Manager, die sich dem Thema schon angenommen haben und mit den Airline-Rückvergütungen schon einen schönen Beitrag ans Firmen-Weihnachtsessen leisten? Lasst uns an Euren Erfahrungen teilhaben. Hier auf dem Blog, auf Facebook, Xing oder auch ganz einfach per Email.

Adrian Matt für TravelBrain

PS: Bei der Anfrage bei Flightright habe ich gleich noch eine nette Infografik mitgeliefert erhalten. Einige spannende Fakts zu Flugreisen. 

Flightright Flugfakten

 

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