Social Media, Internetbuchungsplattformen, E-Tourismus und Twitter beherrschen die Meldungen in Blogs, Radio, Fernsehen und Zeitungen aber wie steht es mit der Anwendung des Reiserechts in den Neuen Medien?
Im Travel Inside vom 8. Januar geht der Branchenrechtsexperte Rolf Metz auf einige Punkte ein. Unter dem Titel „Informationspflicht muss auch im Internet gewährleistet werden“ macht er auf die Wichtigkeit der „Allgemeinen Vertrags- und Reisebstimmungen“ im elektronischen Buchungsablauf aufmerksam. So muss der Kunde bereits vor Abschluss einer Pauschalreise-Buchung, diese einsehen, drucken und als Vertragsbestandteil akzeptieren können. Bei Einzelleistungen genüge hingegen das Akzeptieren der AGB via Klick auf einem Buchungsformular.
Per Email versandte Verträgen oder Offerten gelten nicht automatisch als schriftliches Dokument Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Empfänger die Email auch erhält. Entsprechend sollte das Reisebüro als Nachweis der erfolgreichen Zustellung den Kunden um eine Empfangsbestätigung bitten.
Mehr ins Detail geht Rolf Metz in seinen Seminaren zum Thema Reiserecht
10. März 2009 nachmittags: Reiserecht von A-Z
17. März 2009 nachmittags: Reiserecht plus
Weitere Informationen unter www.reisebuerorecht.ch
Sicherlich eine lohnenswerte Ergänzung für alle, die sich bei den „Reise ins Web“-Events in den vergangenen Monaten vom Web 2.0-Virus anstecken liessen und ganz sicher für jeden Betreiber einer Internetbuchungsplattform.
Adrian Matt für TravelBrain






